Arbeitnehmerüberlassung

Die 1a Personal Service GmbH ist ein Unternehmen für Personaldienstleistungen mit Sitz in Hannover. Die Agentur ist von der Bundesagentur für Arbeit lizensiert. Ihre Tätigkeit wird durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt, das seit dem 1. April 2014 in Kraft ist.

 

  • Demnach sieht das Gesetz eine Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten für den jeweiligen Zeit-Arbeitnehmer vor.
  • Equal Pay-Anspruch nach neun Monaten:
    Werden bei der Arbeitnehmerüberlassung Zeitarbeitstarifverträge angewendet, hat der Leiharbeiter grundsätzlich nach 9 Monaten ununterbrochener Überlassung an denselben Kunden einen gesetzlichen Equal Pay-Anspruch.
    Es sei denn, es gelten bei der Überlassung (zusätzlich) Branchentarifverträge.
  • Der schriftliche Vertrag zwischen Zeitarbeitsunternehmen und Kunden muss ausdrücklich als „Arbeitnehmerüberlassungsvertrag“ bezeichnet werden.
  • Weiterhin ist der jeweilige Zeitarbeitnehmer vor der Überlassung und im Arbeitnehmerüber-lassungsvertrag namentlich zu benennen

Tarifverträge

Ein Großteil der Arbeitsverhältnisse in der Zeitarbeit wird durch Tarifverträge arbeitsvertraglich abgesichert. Die Zeitarbeitsbranche hat eine der höchsten Tarifbindungen aller Wirtschaftszweige in Deutschland.

Die 1a Personal Service GmbH hat sich für den Tarifvertrag des BAP (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister) entschieden, den dieser mit den DGB-Gewerkschaften abgeschlossen hat. Seit 2012 gelten übrigens noch zusätzliche Branchenzuschläge.

Für uns gilt der Grundsatz, dass eine faire Bezahlung von Leiharbeitnehmern/innen selbstverständlich sein sollte.

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