Agrar- und Landwirtschaft

Man mag das bedauern, aber in der deutschen Land- und Agrarwirtschaft fehlen immer wieder Mitarbeiter. Bedingt durch saisonale Unterschiede, Erntezeiten, Säh- und Pflanzzeiten usw., kommen manche Unternehmen ohne kurzfristig zu rekrutierende Helfer nicht aus. Andererseits gibt es in etlichen Ländern im europäischen Ausland nicht jederzeit genug Arbeit für Alle.

Hier steht Ihnen 1a Personal Service unbürokratisch zur Seite – vor allem dann, wenn in Milchvieh- und Pferdebetrieben oder in der Schweinezucht Bedarf besteht.

1a Personal Service unterstützt Sie mit Hilfe langfristig gewachsener Kontakte bei der Suche nach geeignetem Personal. Wir können freie Stellen zum Beispiel als Landwirtschaftliche Helfer, Melker, Stall- oder Erntehelfer schnell und unkompliziert mit berufserfahrenen Menschen besetzen.

Wir vermitteln Agrar-und Landwirtschaftsstudenten als Praktikanten in Landwirtschaftsunternehmen. Die Studenten bringen wir aus der Ukraine, Kirgistan, Kasachstan, Russland und Georgien, dabei arbeiten wir mit Agrarverbänden und Universität aus den jeweiligen Ländern. In Deutschland werden die Anträge bei der Bundesagentur für Arbeit in Köln gestellt.

Es handelt sich dabei um Studierende, die das 4. Hochschulsemester abgeschlossen haben und nun ein sechs- bis zwölfmonatiges Praktikum in Deutschland machen wollen. Die Studenten können jederzeit mit dem Praktikum beginnen und sind beispielsweise in den folgenden Bereichen einsetzbar:

  • in Milchvieh- und Pferdebetrieben
  • in der Schweinezucht
  • Ackerbau
  • Garten- und Landschaftspflege
  • bei der Ernte
  • in der Stallarbeit

1a Personal Service unterstützt in diesem Fall Agrar- und Landwirtschaftsstudenten dabei, ihr 6 bis 12 monatiges Pflichtpraktikum im Ausland zu absolvieren. Die Studierenden müssen in dieser Zeit keine Ausbildungsstätte besuchen und können wie Vollzeitkräfte beschäftigt werden. Sie werden wie andere Mitarbeiter angemeldet, bekommen eine Steuernummer und erhalten eine Krankenversicherung.

Der jeweilige Arbeitgeber hat das Recht, das Praktikum mit triftiger Begründung zu beenden.

Und so würde eine Vermittlung ablaufen: Sie melden uns Ihren Bedarf, wir sondieren die in Frage kommenden Bewerber, schicken Ihnen einen Lebenslauf und ergänzende Angaben zu dem Kandidaten/der Kandidatin zu. Wenn Sie sich für Jemanden entschieden haben, schicken wir die ausgefüllten Unterlagen nach Bundesagentur für Arbeit in Köln für die Durchführung des Arbeitsmarktzulassungsverfahrens und dann das Einvernehmen in die Ukraine, Kirgistan, Kasachstan, Russland und Georgien.

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